Seit dem 2. August 2025 sind die ersten Verbote des EU AI Act in Kraft — und die Bussgelder dafür können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Viele KMU-Büros wissen das schlicht nicht.
Was seit August 2025 bereits gilt — und was nicht
Der EU AI Act ist keine Zukunftsmusik. Seit dem 2. August 2025 sind die verbotenen KI-Praktiken sanktionsbewehrt. Wer KI-Systeme einsetzt, die Menschen manipulieren, sozial bewerten oder unterbewusst beeinflussen, riskiert jetzt bereits Bussgelder. Viele KMU denken, das AI-Gesetz gelte erst ab 2027 — ein teurer Irrtum.
Was seit August 2025 gilt:
- Verboten: KI-Systeme, die menschliches Verhalten unterbewusst steuern (z.B. manipulative Chatbots)
- Verboten: Social Scoring durch staatliche oder private Stellen
- Verboten: biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum
- Pflicht: Transparenz bei KI-generierten Inhalten — Kennzeichnungspflicht gilt schon heute
Was Ihr Büro konkret tun muss
TÜV Consulting hat Anfang April 2026 einen Zwischenstand publiziert. Kernbotschaft: Fristen für Hochrisiko-KI werden auf 2027/2028 verschoben — aber Verbote und Transparenzpflichten sind bereits aktiv. Für Bürobetriebe konkret:
- Chatbots kennzeichnen: Jeder KI-Bot im Kundenkontakt muss sich als KI zu erkennen geben.
- KI-Texte markieren: E-Mails oder Angebote, die vollständig durch KI erstellt wurden, brauchen eine Kennzeichnung.
- Recruiting-Tools prüfen: Wer KI zur Bewerbervorauswahl nutzt, operiert potenziell in einer Hochrisiko-Kategorie — Dokumentationspflicht beachten.
- KI-Inventar erstellen: Eine einfache Liste aller genutzten Tools reicht als Startpunkt.
Die gute Nachricht: KMU-Erleichterungen ab 2027
Ab 2027 werden Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern und unter 50 Millionen Euro Umsatz bei Hochrisiko-KI spürbar entlastet. Die EU hat verstanden, dass KMU keine Compliance-Abteilungen haben. Das ändert nichts daran, dass die Verbote von heute gelten.
Die einfachste Massnahme jetzt: Dokumentieren Sie, welche KI-Tools Sie einsetzen, was sie tun — und ob Kunden oder Mitarbeiter wissen, dass sie mit KI interagieren.
Drei Schritte diese Woche
- KI-Inventar erstellen — alle genutzten Tools auflisten (ChatGPT, Copilot, Chatbot etc.)
- Kennzeichnung prüfen — gibt sich Ihr Chatbot als KI zu erkennen? Sind KI-Texte markiert?
- Bewerber-KI prüfen — nutzen Sie KI im Recruiting? Wenn ja: Dokumentationspflicht.
Der buero-ki.ch KI-Assistent hilft Ihnen, diese Schritte strukturiert anzugehen — ohne Anwalt, ohne Compliance-Abteilung. Mehr erfahren.
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